Für alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren sind, beginnt die Pflicht zum Besuch der Grundschule am 1. August 2024. Zum gleichen Zeitpunkt werden auch die Kinder schulpflichtig, die zwar früher geboren sind, jedoch aus irgendwelchen Gründen noch nicht eingeschult wurden.
Die Aufnahme am Grundschulverbund der Stadt Beverungen kann für folgende Standorte erfolgen: Gemeinschaftsgrundschule Beverungen, Hauptstandort, Kolpingstraße 2-4; Gemeinschaftsgrundschule Beverungen, Teilstandort Dalhausen, Hellweg 13.
Die Anmeldungen finden in der Zeit vom 11. bis zum 27. September statt. Die Kinder, die nach dem 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife (Schulfähigkeit) besitzen. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens (§ 35 Abs. 2 Schulgesetz NRW).
Bei der Anmeldung sollte das Kind persönlich dabei sein (Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde mitbringen).
Sollte das Kind eine besondere Förderung benötigen, ist ein frühzeitiges Gespräch mit der Grundschulleitung angeraten. Dort gibt es Informationen über den Besuch einer Förderschule oder den gemeinsamen Unterricht. Für alle Schulanfänger besteht die Pflicht zur amtsärztlichen Untersuchung. Der Termin dieser Untersuchung wird den Erziehungsberechtigten unmittelbar mitgeteilt.