Dirk Wilhelm (Vorsitzender der BI Atomfreies 3-Ländereck) macht in einer Pressemitteilung deutlich, dass MdB Christian Haase den Bundesrechnungshof eingeschaltet habe, da dieser befürchte, dass die Kosten für das Zentral Bereitstellungslager Konrad deutlich höher würden, als von der BGZ behauptet.
In der Pressemitteilung schreibt Wilhelm: "Nachdem die Gutachten des Öko-Instituts Darmstadt, die den Standort Würgassen befürwortet hatten, offenkundig unter massiver Einflussnahme des BMUV entstanden sind, bestehen auch gravierende Zweifel an der durch die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) angenommenen Wirtschaftlichkeit.
Der Gesetzgeber sieht im Entsorgungsübergangsgesetz die Errichtung eines zentralen Bereitstellungslagers (ZBL) für das Endlager Konrad als mögliche Option vor: "Sofern sich das Lager nach Abwägung von Kosten und Nutzen als wirtschaftlich erweisen würde, kann es errichtet werden." Dabei steht das Gesetz über dem im Koalitionsertrag der Bundesregierung festgeschriebenen Vorhaben, ein ZBL/LoK errichten zu wollen. Gerade unter dem Gesichtspunkt der im Gesetz geforderten Kosten/Nutzen-Abwägung, hätte die Wirtschaftlichkeit ein Kriterium der Standortsuche sein müssen. Die BGZ hat diesen wesentlichen Aspekt jedoch nur nachrangig bearbeitet. Dies ist dem Antwortschreiben der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU Fraktion zu entnehmen. Demnach wurde erst im Dezember 2020, also ein Jahr nach der Standortfestlegung für Würgassen, eine allgemeine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zwischen einer zentralen und dezentralen Anlieferung an das Endlager Konrad bei Salzgitter durchgeführt. Eine standortspezifische Kosten/Nutzen-Betrachtung, die der Steuerzahler erwartet, hat nicht stattgefunden.
Die Zweifel am Vorgehen wachsen bei Betrachtung der weiteren Argumentationskette. Es werden Eckdaten festgelegt, deren Belastbarkeit bis heute nicht bewiesen ist. So ging die BGZ davon aus, dass nur durch eine zentrale Anlieferung an das Endlager über das ZBL/LoK die Betriebszeit des Endlagers und der Zwischenlager von 40 auf 30 Jahren verkürzt werden könne. Die Herleitung dieser Annahme bleibt bis heute jedoch ein Geheimnis. In Anbetracht der Investitionssumme eine mehr als dürftige Entscheidungsgrundlage, denn die Herstellungskosten für das in Würgassen geplante Lager wurden im Entwurfskonzept auf etwa 454 Mio. Euro geschätzt - ohne zu berücksichtigende Risikozuschläge. Da eine Preiseskalation bei der augenblicklichen Baukostenentwicklung bereits eingetreten ist, dürfte das Vorhaben deutlich teurer werden. Nicht zuletzt die zwischenzeitlich festgestellten Mängel am Standort Würgassen, wie der unzureichend tragfähige Baugrund und bestehende Hochwassergefahren, sind weitere Preistreiber: Eine anspruchsvoll herzustellende Gründung der ca. 40.000 Quadratmeter großen Lagerhalle und die notwendige Aufschüttung des Geländes zur Herstellung der Hochwassersicherheit werden dazu beitragen dass die geschätzten Baukosten weit übertroffen werden. Ob es an anderer Stelle sicherer und günstiger ginge wurde seitens der BGZ leider nicht untersucht. Nicht nur an dieser Position rächt sich die frühe Festlegung auf Würgassen als "alternativloser Standort".
Zudem prekär: Ein Gutachten, welches erst geraume Zeit nach der Kosten/Nutzen-Analyse der BGZ auf Betreiben der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vom TÜV Nord erstellt wurde, kommt zu anderen Ergebnissen. Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass durch das ZBL/LoK keine signifikante Verkürzung der Einlagerungszeit in das Endlager zu erwarten ist. Lediglich für ca. 15% der Abfälle, meist aus in öffentlicher Hand befindlichen Landessammelstellen, ist mit einer um 4-6 Jahren verkürzten Einlagerungsdauer zu rechnen. Auch ein Zweischichtbetrieb im Endlager, welcher laut BGZ nur durch ein ZBL/LoK sichergestellt werden könne, ist laut Aussage des TÜV Nord ohne das gigantische Bauvorhaben der Bundesgesellschaft möglich. Fakten, welche die Annahme der BGZ, mit dem ZBL/LoK könne der Betrieb aller bestehenden Zwischenlager um 10 Jahre verkürzt werden, als wenige belastbar darstellen und die eigens durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung als Wunschdenken entlarvt.
Aus diesem Grund hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Haase schon vor einigen Wochen den Bundesrechnungshof eingeschaltet und um eine Prüfung der Bewertung gebeten. Eine Antwort liegt derweil noch nicht vor und wird mit Spannung erwartet."