Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen | Beverunger Rundschau

Veröffentlicht am 07.02.2024 11:22

Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen

Kinder, die zum jetzigen Zeitpunkt die vierte Klasse einer Grundschule besuchen, können an folgenden Tagen von ihren Eltern an den weiterführenden städtischen Schulen angemeldet werden:
Sekundarschule im Dreiländereck Beverungen
Birkenstraße 2, 37688 Beverungen
Tel.: 05273 / 366140
Mittwoch, 14.02.2024, 9 – 13 Uhr sowie 14 – 18 Uhr
Donnerstag, 15.02.2024, 9 – 13 Uhr sowie 14 – 18 Uhr
Freitag, 16.02.2024 ,9 – 13 Uhr
Montag, 19.02.2024, 9– 13 Uhr sowie 14 – 16 Uhr

Gymnasium Beverungen:
Birkenstraße 5, 37688 Beverungen
Tel.: 05273 / 5228 oder 5383
Dienstag, 13.02.2024, 9 – 16 Uhr
Mittwoch, 14.02.2024, 9 – 18 Uhr
Donnerstag, 15.02.2024, 9 – 16 Uhr
Freitag, 16.02.2024, 9 – 13 Uhr
Montag, 19.02.2024, 9 – 16 Uhr
Die Anmeldungen für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums für Absolventen der Klasse 10 von der Sekundarschule, Gesamtschule und Realschule mit entsprechendem Qualifikations- bzw. Versetzungsvermerk finden im gleichen Zeitraum statt.

Brückenschule mit 11. Klasse

Durch den Wandel von G8 zu G9 gibt es seit dem Schuljahr 2023/24 das erste Jahr der Oberstufe, die Einführungsphase (EF), an Gymnasien im Regelfall nicht. Aus diesem Grunde wurden Bündelungsgymnasien benannt, durch die die entstehenden Lücken im Bildungsgang geschlossen werden sollen. Für den Kreis Höxter ist das Städt. Gymnasium Beverungen zum Bündelungsgymnasium bestimmt worden.
Das Gymnasium Beverungen ist schon vor Jahren zum neunjährigen gymnasialen Bildungsgang zurückgekehrt. Anders als an vielen anderen Bündelungsgymnasien des Landes muss somit nicht eigens eine Jahrgangsstufe 11 eingerichtet werden. Das Gymnasium Beverungen bietet daher allen Schülerinnen und Schülern aus den 10. Klassen der Realschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen des Kreises Höxter den Übergang in ein etabliertes System mit einem breiten Fächerangebot. Gleiches gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die am Ende des Schuljahres nicht versetzt werden können.
Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung bei den Schulen unbedingt erforderlich.
Falls möglich, sollten für das Aufnahmegespräch Eltern oder Erziehungsberechtigte das Kind mit zur Schule bringen.
Mit der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• das Halbjahreszeugnis vom 26.01.2024,
• die Schulformempfehlung/Anmeldeschein (nur bei Anmeldung für die 5. Klasse),
• die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch,
• ggf. Sorgerechtsunterlagen,
• Impfausweis/Masernimpfschutznachweis

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