Verbrennen von Baum-,Strauch- und Heckenschnitt künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen zulässig | Beverunger Rundschau

Veröffentlicht am 05.01.2023 09:30

Verbrennen von Baum-,Strauch- und Heckenschnitt künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen zulässig

Nachdem der Kreis Höxter seine seit 2003 geltende Allgemeinverfügung für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen, im letzten Jahr aufgehoben hat, wird es die bekannten Brenntage zukünftig nicht mehr geben. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes sieht die Verwertung von pflanzlichen Abfällen vor. Die Ordnungsbehörden der Kommunen können das Verbrennen von Pflanzenabfall im Einzelfall zulassen, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Stadt Höxter hat hierzu das Verfahren unter Berücksichtigung der bundesrechtlich einzuhaltenden Vorgaben neu geregelt.

Die bis zum 31. Dezember 2022 getroffene Übergangsregelung ist nun ausgelaufen. Künftig ist somit ein Verbrennen von Baum-, Strauch- und Heckenschnitt im Stadtgebiet Höxter nur noch ausnahmsweise und unter besonderen, strengen Voraussetzungen zulässig.

Diese Voraussetzungen liegen z.B. dann vor, wenn die Verwertung der pflanzlichen Abfälle technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Beantragung der kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung nach § 28 KrWG muss künftig rechtzeitig vorab und schriftlich mit einer hinreichenden Begründung erfolgen.

Das Antragsformular sowie weitere Informationen zur Antragstellung können auf der Homepage der Stadt Höxter abgerufen werden.

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