Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung | Beverunger Rundschau

Veröffentlicht am 06.03.2023 14:04

Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

V.l.: Allgemeiner Verwaltungsvertreter Philip Becker, Gleichstellungsbeauftragte Sabine Meyer von Wolff, AWO-Beraterin Pauline Vetters und Samtgemeindebürgermeister Tino Wenkel (Foto: privat)
V.l.: Allgemeiner Verwaltungsvertreter Philip Becker, Gleichstellungsbeauftragte Sabine Meyer von Wolff, AWO-Beraterin Pauline Vetters und Samtgemeindebürgermeister Tino Wenkel (Foto: privat)
V.l.: Allgemeiner Verwaltungsvertreter Philip Becker, Gleichstellungsbeauftragte Sabine Meyer von Wolff, AWO-Beraterin Pauline Vetters und Samtgemeindebürgermeister Tino Wenkel (Foto: privat)
V.l.: Allgemeiner Verwaltungsvertreter Philip Becker, Gleichstellungsbeauftragte Sabine Meyer von Wolff, AWO-Beraterin Pauline Vetters und Samtgemeindebürgermeister Tino Wenkel (Foto: privat)
V.l.: Allgemeiner Verwaltungsvertreter Philip Becker, Gleichstellungsbeauftragte Sabine Meyer von Wolff, AWO-Beraterin Pauline Vetters und Samtgemeindebürgermeister Tino Wenkel (Foto: privat)

Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Hildesheim – Alfeld e.V. bietet ab sofort kostenfreie Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung in der Samtgemeindeverwaltung Boffzen an.

Neben der Beratungsmöglichkeit in Holzminden in der Mittleren Straße 10 haben Interessierte nunmehr die Möglichkeit, die Beraterin Pauline Vetters montags oder mittwochs vormittags nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus in Boffzen, Heinrich-Ohm-Straße 21, zu treffen. Termine werden unter Tel. 0176/87663709 vergeben.

Themen der Schwangerenberatung können beispielsweise sein: Staatliche Unterstützung (z.B. Elterngeld, Kindergeld); Informationen rund um Schwangerschaft und Geburt; besondere Rechte im Arbeitsleben (z.B. Mutterschutz, Elternzeit); Vaterschafts- und Unterhaltsfragen; finanzielle Förderungen durch Stiftungen wie z.B. die Bundesstiftung Mutter und Kind (Gelder für Erstausstattung);Verhütung.

Besteht ein Schwangerschaftskonflikt oder ist eine Schwangerschaft ungewollt, kann bei der eigenverantwortlichen Entscheidungsfindung unterstützt werden. Außerdem werden Informationen zu rechtlichen, medizinischen, finanziellen und sozialen Fragen gegeben. Eine für einen Abbruch erforderliche Beratungsbescheinigung kann ausgestellt werden.

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