Viele Menschen wünschen sich im Falle einer schweren todbringenden Krankheit, in deren Verlauf sie ihren eigenen Willen nicht mehr bekunden können, dass die Behandlung nach ihren Wünschen und Vorstellungen erfolgt. Mit anderen Worten, sie wünschen eine schriftliche Vorabverfügung oder eine Person, die in ihrem Sinne Entscheidungen trifft. Auf diese Weise können sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind.
Die Informationen zum Thema sind teilweise verwirrend in ihrer Vielfalt und in ihren Inhalten. Der Vortrag von Dr. Hans-Henning Kubusch gibt einen umfassenden Überblick über dieses Themenfeld.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, dem 28. Februar, um 18 Uhr im Cordt-Holstein Haus in Beverungen statt. Eine Voranmeldung ist aus organisatorischen Gründen notwendig. Diese kann über das Buchungssystem der Homepage (www.vhs-diemel-egge-weser.de), das Anmeldeformular oder persönlich im VHS-Büro (Weserstr. 16) erfolgen.