Grundsteuer: Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen geben ihre Erklärungen ab | Beverunger Rundschau

Veröffentlicht am 12.12.2022 15:19

Grundsteuer: Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen geben ihre Erklärungen ab

Grundsteuer: Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen geben ihre Erklärungen ab. (Symbolbild: Pixabay)
Grundsteuer: Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen geben ihre Erklärungen ab. (Symbolbild: Pixabay)
Grundsteuer: Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen geben ihre Erklärungen ab. (Symbolbild: Pixabay)
Grundsteuer: Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen geben ihre Erklärungen ab. (Symbolbild: Pixabay)
Grundsteuer: Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen geben ihre Erklärungen ab. (Symbolbild: Pixabay)

Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Dies geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Bisher sind landesweit bereits rund 2,85 Millionen Feststellungserklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 43 Prozent der benötigten Erklärungen. „Im Finanzamt Warburg wurden bisher 8.155 Erklärungen abgegeben, rund 42 Prozent”, erklärt Christoph Martin, Leiter des Finanzamts Warburg. „Wir appellieren an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023.”

Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert hat insofern noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Feststellungserklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.

Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Feststellungserklärung. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit ELSTER erstellt”, so Martin. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in ELSTER und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.” Außerdem steht ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie z. B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden. Eigentümerinnen und Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Feststellungserklärung benötigt werden.

Grundsteuer-Hotline

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Warburg unter 05641-771-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar. „Unsere Hotline ist bestens informiert und hilft Ihnen gerne weiter”, so Martin. „Die Kolleginnen und Kollegen in der Hotline leisten hervorragende Arbeit und unterstützen, wo sie können. Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären.”

Digital abgeben mit ELSTER

Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über das Online-Finanzamt ELSTER unter www.elster.de möglich. ELSTER bietet viele Vorteile: Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ganz ohne Papier beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Außerdem unterstützt ELSTER mit Hinweisen und Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüft über die digitale Endkontrolle die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Gut zu wissen: Die Abgabe der Feststellungserklärung kann auch über den ELSTER-Zugang von nahen Angehörigen erfolgen. „Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen. Auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Feststellungserklärung über dieses Konto abgegeben hat”, ergänzt der Vorsteher.

Möglichkeiten der Abgabe

  • Vordrucke einfach online ausfüllen und abschicken mit ELSTER: www.elster.de
  • Elektronisch abgeben über andere Software-Anbieter
  • Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Papier-Vordrucke ausfüllen und abgeben: Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.

Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung

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